Mit einer Empfehlung zur Abwahl des eigenen Bundesrichters liefert die SVP all jenen Munition, die das bewährte Schweizer Wahlsystem mit formalistischen Argumenten aushebeln wollen.
Das Schweizer System der Richterbestellung wird schon länger kritisiert – von internationalen Gremien wie der Greco, von Stimmen in der Wissenschaft, ja sogar von der schweizerischen Richtervereinigung. Eine zustande gekommene Volksinitiative will die Parlamentswahl von Bundesrichterinnen und -richtern durch ein Losverfahren ersetzen. Die Kritikpunkte sind bekannt und durchaus begründet: Die Wiederwahl nach relativ kurzer Amtsdauer ebenso wie die zentrale Rolle von Parteien bei der Richterwahl gefährdeten die richterliche Unabhängigkeit. Es ist wohl als Reaktion auf solche Bedenken zu deuten, dass das Bundesgericht auf seiner Website seit kurzem die Parteizugehörigkeit seiner Mitglieder entfernt hat – obwohl es 2014 in einem Urteil ebendiese Offenlegung der Parteizugehörigkeit noch selber als vorbildliche Transparenz erwähnt hatte.













